screening-verfahren
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| screening-verfahren [2026/05/05 20:50] – [1. Allgemeines] marcel | screening-verfahren [2026/07/16 20:18] (aktuell) – marcel | ||
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| ===== - Allgemeines ===== | ===== - Allgemeines ===== | ||
| - | Das Screening-Verfahren ist etwas Neues und hat im bisherigen GEAS keinen echten Vorgänger. Es ist in der eigens hierfür neu eingeführten Screening-Verordnung (Screening-VO) geregelt. Zuständig für Screening-Verfahren soll in Deutschland die Bundespolizei sein. Dies muss man kritisch sehen, da bezweifelt werden muss, dass die Bundespolizei die erforderliche Fachkompetenz besitzt, um etwa die Vulnerabilitiät schutzsuchender Personen zu bewerten. Das Screening-Verfahren kommt in zwei Geschmacksrichtungen daher: Die " | + | Das Screening-Verfahren ist etwas Neues und hat im bisherigen GEAS keinen echten Vorgänger. Es ist in der eigens hierfür neu eingeführten Screening-Verordnung (Screening-VO) geregelt. Das Screening-Verfahren kommt in zwei Geschmacksrichtungen daher: Die " |
| ==== - Inhalt der Überprüfung ==== | ==== - Inhalt der Überprüfung ==== | ||
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| Der Inhalt der Überprüfung wird durch Art. 8 Abs. 5 vorgegeben und gilt für beide Varianten des Screening-Verfahrens: | Der Inhalt der Überprüfung wird durch Art. 8 Abs. 5 vorgegeben und gilt für beide Varianten des Screening-Verfahrens: | ||
| - | >a) eine vorläufige Gesundheitskontrolle gemäß Artikel 12; | + | < |
| - | >b) eine vorläufige Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12; | + | a) eine vorläufige Gesundheitskontrolle gemäß Artikel 12; |
| - | >c) die Identifizierung oder Verifizierung der Identität gemäß Artikel 14; | + | |
| - | >d) die Erfassung der biometrischen Daten gemäß den Artikeln 15, 22 und 24 der Verordnung (EU) 2024/1358, soweit dies noch nicht geschehen ist; | + | b) eine vorläufige Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12; |
| - | >e) eine Sicherheitskontrolle gemäß Artikeln 15 und 16; | + | |
| - | >f) das Ausfüllen eines Überprüfungsformulars gemäß Artikel 17; | + | c) die Identifizierung oder Verifizierung der Identität gemäß Artikel 14; |
| - | >g) die Verweisung an das geeignete Verfahren gemäß Artikel 18 | + | |
| + | d) die Erfassung der biometrischen Daten gemäß den Artikeln 15, 22 und 24 der Verordnung (EU) 2024/1358, soweit dies noch nicht geschehen ist; | ||
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| + | e) eine Sicherheitskontrolle gemäß Artikeln 15 und 16; | ||
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| + | f) das Ausfüllen eines Überprüfungsformulars gemäß Artikel 17; | ||
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| + | g) die Verweisung an das geeignete Verfahren gemäß Artikel 18 | ||
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| Das " | Das " | ||
| ===== - Überprüfung an der Außengrenze ===== | ===== - Überprüfung an der Außengrenze ===== | ||
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| + | Zuständig für Screening-Verfahren soll in Deutschland die Bundespolizei sein, § 71 Abs. 3 Nr. 9 AufenthG. Dies muss man kritisch sehen, da bezweifelt werden muss, dass die Bundespolizei die erforderliche Fachkompetenz besitzt, um etwa die Vulnerabilität schutzsuchender Personen zu bewerten. | ||
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| + | Dem Verfahren unterfallen Menschen, die beim unbefugten Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen oder nach einem Such- oder Rettungseinsatz in einem Mitgliedstaat ausgeschifft werden. Mit " | ||
| ===== - Überprüfung innerhalb des Hoheitsgebiets ===== | ===== - Überprüfung innerhalb des Hoheitsgebiets ===== | ||
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| + | Zuständig für die Screening-Verfahren im Inland sind die Länder, namentlich die Landespolizeien, | ||
| Die Überprüfung innerhalb des Hoheitsgebiets richtet sich nach Art. 7 Screening-VO. Ihr unterfallen solche Drittstaatsangehörigen, | Die Überprüfung innerhalb des Hoheitsgebiets richtet sich nach Art. 7 Screening-VO. Ihr unterfallen solche Drittstaatsangehörigen, | ||
| - | ist unklar, in welchem Umfang dieses Instrument in Deutschland überhaupt eingesetzt werden wird. Das Verfahren darf höchstens drei Tage dauern, Art. 8 Abs. 4 Screening-VO. Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, | + | und Personen, die für ein Screening-Verfahren im Inland infrage kämen, regelmäßig auch schon in anderen Ländern hätten " |
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| + | ===== - Weiterführende Informationen ===== | ||
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| + | * Eine kritische Auseinandersetzung mit der Umsetzung des Screening-Verfahrens in Deutschland findet sich im [[https:// | ||
| ~~socialite~~ | ~~socialite~~ | ||
| + | ~~DISCUSSION~~ | ||
screening-verfahren.1778007043.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel
