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screening-verfahren

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screening-verfahren [2026/06/23 15:16] – [2. Überprüfung an der Außengrenze] marcelscreening-verfahren [2026/07/16 20:18] (aktuell) marcel
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 Der Inhalt der Überprüfung wird durch Art. 8 Abs. 5 vorgegeben und gilt für beide Varianten des Screening-Verfahrens: Der Inhalt der Überprüfung wird durch Art. 8 Abs. 5 vorgegeben und gilt für beide Varianten des Screening-Verfahrens:
  
->a) eine vorläufige Gesundheitskontrolle gemäß Artikel 12; +<blockquote> 
->b) eine vorläufige Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12; +a) eine vorläufige Gesundheitskontrolle gemäß Artikel 12; 
->c) die Identifizierung oder Verifizierung der Identität gemäß Artikel 14; + 
->d) die Erfassung der biometrischen Daten gemäß den Artikeln 15, 22 und 24 der Verordnung (EU) 2024/1358, soweit dies noch nicht geschehen ist; +b) eine vorläufige Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12; 
->e) eine Sicherheitskontrolle gemäß Artikeln 15 und 16; + 
->f) das Ausfüllen eines Überprüfungsformulars gemäß Artikel 17; +c) die Identifizierung oder Verifizierung der Identität gemäß Artikel 14; 
->g) die Verweisung an das geeignete Verfahren gemäß Artikel 18+ 
 +d) die Erfassung der biometrischen Daten gemäß den Artikeln 15, 22 und 24 der Verordnung (EU) 2024/1358, soweit dies noch nicht geschehen ist; 
 + 
 +e) eine Sicherheitskontrolle gemäß Artikeln 15 und 16; 
 + 
 +f) das Ausfüllen eines Überprüfungsformulars gemäß Artikel 17; 
 + 
 +g) die Verweisung an das geeignete Verfahren gemäß Artikel 18 
 +</blockquote>
  
 Das "geeignete Verfahren" kann ein Asylverfahren sein, muss es aber nicht zwangsläufig. Das "geeignete Verfahren" kann ein Asylverfahren sein, muss es aber nicht zwangsläufig.
screening-verfahren.1782220615.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel