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syrien

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syrien [2025/11/21 23:02] marcelsyrien [2025/11/21 23:08] (aktuell) marcel
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 ==== - VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2025, 17 L 3613/25.A ==== ==== - VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2025, 17 L 3613/25.A ====
  
->**Leitsätze:**+Leitsätze:
  
 >**1. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Annahme, in Syrien (hier Damaskus und Latakia nebst Provinzen) bestehe für Ausländer gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 AsylG eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.** >**1. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Annahme, in Syrien (hier Damaskus und Latakia nebst Provinzen) bestehe für Ausländer gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 AsylG eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.**
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 ==== - VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2025, 17 L 3620/25.A ==== ==== - VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2025, 17 L 3620/25.A ====
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 +>**1. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Annahme, in Syrien (hier Damaskus und Latakia nebst Provinzen) bestehe für Ausländer gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 AsylG eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.**
 +>**2. Syrern droht im Falle einer Rückkehr generell keine allgemeine Notlage im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK.**
  
 ===== - Keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte allgemeine Gefahr für Leib und Leben ===== ===== - Keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte allgemeine Gefahr für Leib und Leben =====
syrien.1763762560.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel