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ueberblick_ueber_die_nationale_umsetzung_der_geas-reform_in_deutschland

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ueberblick_ueber_die_nationale_umsetzung_der_geas-reform_in_deutschland [2026/05/06 07:21] – [2. Kein Wiederaufgreifen nach Einstellung wegen Nichtbetreibens] marcelueberblick_ueber_die_nationale_umsetzung_der_geas-reform_in_deutschland [2026/05/20 10:06] (aktuell) marcel
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 ===== - Familienasyl ===== ===== - Familienasyl =====
  
-Familienasyl bzw. Familienflüchtlingsschutz in § 26 AsylG in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. § 25 AsylG nF sieht allerdings die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis vor, wenn das Bundesamt in seinem Bescheid feststellt, dass die Voraussetzungen des Art. 23 Asylverfahrensverordnung (AVVO) vorliegen. Hierin liegt potenziell sogar eine Verbesserung, weil der Familienbegriff der AVVO erweitert ist: Auch volljährige, abhänige Kinder werden erfasst, und es genügt, wenn die familiäre Lebenseinheit vor der Einreise bestand. Voraussetzug ist aber nicht mehr, dass sie schon Herkunftsland bestanden haben. Wenn also beispielsweise afghanische Staatsangehörige längere Zeit im Iran gelebt und dort geheiratet bzw. eine Familie gegründet haben, kann auch diese im Rahmen von Art. 23 AVVO berücksichtigt werden.+Familienasyl bzw. Familienflüchtlingsschutz in § 26 AsylG in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. § 25 AufenthG nF sieht allerdings die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis vor, wenn das Bundesamt in seinem Bescheid feststellt, dass die Voraussetzungen des Art. 23 Asylverfahrensverordnung (AVVO) vorliegen. Hierin liegt potenziell sogar eine Verbesserung, weil der Familienbegriff der AVVO erweitert ist: Auch volljährige, abhänige Kinder werden erfasst, und es genügt, wenn die familiäre Lebenseinheit vor der Einreise bestand. Voraussetzug ist aber nicht mehr, dass sie schon Herkunftsland bestanden haben. Wenn also beispielsweise afghanische Staatsangehörige längere Zeit im Iran gelebt und dort geheiratet bzw. eine Familie gegründet haben, kann auch diese im Rahmen von Art. 23 AVVO berücksichtigt werden.
  
 ===== - Kein Wiederaufgreifen nach Einstellung wegen Nichtbetreibens ===== ===== - Kein Wiederaufgreifen nach Einstellung wegen Nichtbetreibens =====
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