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 ====== Überstellungsfrist, Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO ====== ====== Überstellungsfrist, Art. 29 Abs. 2 Dublin III-VO ======
 +
 +===== - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung unterbricht Überstellungsfrist =====
 +
 +==== - BVerwG, Urteil vom 26.05.2016, 1 C 15.15 ====
 +
 +Leitsatz:
 +
 +>Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Abschiebungsanordnung (§ 34a Abs. 1, 2 Satz 1 AsylG <juris: AsylVfG 1992>) unterbricht den Lauf der Frist für eine Überstellung nach den Regelungen der Dublin II/III-VO (juris: EGV 343/2003 bzw. EUV 603/2013). Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen solchen Antrag wird die Frist auch dann neu in Lauf gesetzt, wenn der Antrag abgelehnt wird.
  
 ===== - Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist bei allein praktischer Unmöglichkeit der Überstellung ===== ===== - Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist bei allein praktischer Unmöglichkeit der Überstellung =====
 +
 +==== - EuGH, Urteil vom 22.09.2022, C‑245/21 und C‑248/21 ====
 +
 +Rn. 65:
 +
 +>Zum anderen war der Unionsgesetzgeber nicht der Ansicht, dass sich die praktische Unmöglichkeit, eine Überstellungsentscheidung durchzuführen, für eine Rechtfertigung der Unterbrechung oder der Aussetzung der in Art. 29 Abs. 1 der Dublin‑III‑Verordnung bezeichneten Überstellungsfrist eigne.
 +
 +Rn. 73:
 +
 +>Art. 27 Abs. 4 und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist,
 +>
 +>sind dahin auszulegen, dass
 +>
 +>die in der letztgenannten Bestimmung vorgesehene Überstellungsfrist nicht unterbrochen wird, wenn die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats auf Art. 27 Abs. 4 dieser Verordnung gestützt eine widerrufliche Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung mit der Begründung erlassen, dass diese Vollziehung aufgrund der Covid-19-Pandemie praktisch unmöglich sei.
  
 ==== - VG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2023, 12 L 2970/23.A ==== ==== - VG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2023, 12 L 2970/23.A ====
ueberstellungsfrist.1705512062.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/13 12:10 (Externe Bearbeitung)