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art._18b_aufenthaltsgesetz

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-====== § 18b AufenthG: Fachkräfte mit akademischer Ausbildung======+====== § 18b AufenthG: Fachkräfte mit akademischer Ausbildung ======
  
 ===== - Wortlaut ===== ===== - Wortlaut =====
  
->Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.+<blockquote> 
 +Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt. 
 +</blockquote>
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 +~~DISCUSSION~~
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