dublin-verfahren
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| dublin-verfahren [2023/05/07 21:51] – [1.1 Kroatien] marcel | dublin-verfahren [2025/10/11 16:28] (aktuell) – gelöscht marcel | ||
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| - | ====== Das Dublin-Verfahren ====== | ||
| - | ===== - Art. 3 Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz ===== | ||
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| - | ==== - Kroatien ==== | ||
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| - | === - VG Düsseldorf, | ||
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| - | > Nach den dem Gericht vorliegenden aktuellen Erkenntnissen und den im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung allgemein zugänglichen Informationen ist mithin davon auszugehen, dass die Schaffung von menschenwürdigen Lebensbedingungen für international Schutzberechtigte in Kroatien auch von der Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative des anerkannt Schutzberechtigten abhängig ist. Entscheidend ist, ob es ihm nach einer Anlaufzeit – ggf. mit Unterstützung durch den kroatischen Staat und NGOs – gelingen wird, trotz mangelnder Sprachkenntnisse und des ihm fremden Lebensumfeldes Arbeit zu finden und aus den daraus erzielten Einkünften seinen Lebensunterhalt auf zumindest niedrigem Niveau und damit auch seine elementarsten Grundbedürfnisse zu sichern. | ||
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| - | >Vgl. nur VG Düsseldorf, | ||
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| - | >Die Klägerin zählt zu den in Art. 20 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Qualifikationsrichtlinie; | ||
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| - | ===== - Art. 16 Abhängige Personen ===== | ||
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| - | ==== - VG Düsseldorf, | ||
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| - | > Denn die Beklagte ist gemäß Art. 16 Abs. 1 verpflichtet, | ||
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| - | > Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Tochter der Klägerin, hält sich rechtmäßig mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG in Deutschland auf. Aus dem vorgelegten Attest des Arztes [...] ergibt sich, dass die Klägerin aus gesundheitlichen Gründen auf die Unterstützung ihrer Tochter angewiesen ist. Hiernach ist die Klägerin [...] deutlich in Ihrer Mobilität eingeschränkt und somit auf fremde Hilfe bezüglich Hausarbeiten, | ||
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dublin-verfahren.1683489103.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)
