screening-verfahren
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| screening-verfahren [2026/05/04 22:07] – marcel | screening-verfahren [2026/05/05 20:50] (aktuell) – [1. Allgemeines] marcel | ||
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| ===== - Allgemeines ===== | ===== - Allgemeines ===== | ||
| - | Das Screening-Verfahren ist etwas Neues und hat im bisherigen GEAS keinen echten Vorgänger. Zuständig für Screening-Verfahren soll in Deutschland die Bundespolizei sein. Dies muss man kritisch sehen, da bezweifelt werden muss, dass die Bundespolizei die erforderliche Fachkompetenz besitzt, um etwa die Vulnerabilitiät schutzsuchender Personen zu bewerten. Das Screening-Verfahren kommt in zwei Geschmacksrichtungen daher: Die " | + | Das Screening-Verfahren ist etwas Neues und hat im bisherigen GEAS keinen echten Vorgänger. Es ist in der eigens hierfür neu eingeführten Screening-Verordnung (Screening-VO) geregelt. Zuständig für Screening-Verfahren soll in Deutschland die Bundespolizei sein. Dies muss man kritisch sehen, da bezweifelt werden muss, dass die Bundespolizei die erforderliche Fachkompetenz besitzt, um etwa die Vulnerabilitiät schutzsuchender Personen zu bewerten. Das Screening-Verfahren kommt in zwei Geschmacksrichtungen daher: Die " |
| ==== - Inhalt der Überprüfung ==== | ==== - Inhalt der Überprüfung ==== | ||
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| ===== - Überprüfung an der Außengrenze ===== | ===== - Überprüfung an der Außengrenze ===== | ||
| - | ===== - Überprüfung | + | ===== - Überprüfung |
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| + | Die Überprüfung innerhalb des Hoheitsgebiets richtet sich nach Art. 7 Screening-VO. Ihr unterfallen solche Drittstaatsangehörigen, | ||
| + | ist unklar, in welchem Umfang dieses Instrument in Deutschland überhaupt eingesetzt werden wird. Das Verfahren darf höchstens drei Tage dauern, Art. 8 Abs. 4 Screening-VO. Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, | ||
| ~~socialite~~ | ~~socialite~~ | ||
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