34_asylg
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Inhaltsverzeichnis
§ 34 AsylG: Abschiebungsandrohung
1. Abs. 1: Voraussetzungen der Abschiebungsandrohung
1.1 Nr. 4: Kindeswohl, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand
1.1.1 VG Minden, Beschluss vom 19.11.2025, 12 L 1178/25.A
Entgegenstehendes Kindeswohlinteresse auch bei Aufenthaltsgestattung
Der Abschiebungsandrohung steht die Berücksichtigung des Kindeswohl entgegen. Art. 5 a) der Richtlinie 2008/115/EG ist dahin auszulegen, dass das Kindeswohl sowohl bei Rückkehrentscheidung gegenüber dem Elternteil des Kindes als auch gegenüber dem Kind selbst berücksichtigt werden muss.
Vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2021 - C-112/20 -, juris, insb. Rn. 33.
Ausweislich der überreichten Unterlagen des Prozessbevollmächtigten der Antragsteller ist deutlich, dass für das Kind […] am 16. Oktober 2025 ein Asylerstantrag beim Bundesamt gestellt worden ist. Dieses Verfahren wird unter dem Aktenzeichen […] geführt. Da sich ein Sohn der Antragsteller zu 1) und 2) noch im laufenden Asylverfahren befindet, verfügt er über eine Aufenthaltsgestattung für die Bundesrepublik Deutschland (§ 55 Abs. 1 Satz 1, § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 AsylG). Er verfügt zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über ein, zwar auf die Dauer des Statusfeststellungsverfahrens beschränktes und vorläufiges, aber dennoch vor jedweder Überstellung in einen möglichen Verfolgerstaat schützendes Aufenthaltsrecht. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG normiert nicht die Art des Bleiberechts
des zu berücksichtigenden Familienmitglieds, insbesondere ist nicht geregelt, ob es sich um ein dauerhaftes oder gefestigtes Bleiberecht handeln muss.
Vgl. VG München, Urteil vom 3. April 2023 - M 27 K 22.30441 -, juris Rn. 30; VG Minden, Beschluss vom 4. Mai 2023 - 2 L 847/22.A -, juris Rn. 180; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juli 2023 - 11 A 229/21 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 1 V 1559/23 -, juris Rn. 22; VG Würzburg, Beschluss vom 25. Juli 2023 - W 8 S 23.30389 -, juris Rn. 32; VG Hannover, Beschluss vom 9. Oktober 2023 - 1 B 1628/23 -, juris Rn. 28; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3. April 2024 - 14a L 239/24.A -, juris Rn. 72, VG Gießen, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 L 1041/24.GI.A -, juris; VG Leipzig, Beschluss vom 17. April 2024 - 7 L 150/24.A -, juris; a.A. wohl VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember 2023 - A 4 K 5016/23 -, juris Rn. 8.
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