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aufenthaltsverordnung

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2: Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet

Abschnitt 1: Passpflicht für Ausländer

  • § 2 AufenthV: Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
  • § 3 AufenthV: Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz
  • § 4 AufenthV: Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
  • § 5 AufenthV: Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
  • § 6 AufenthV: Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
  • § 7 AufenthV: Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
  • § 8 AufenthV: Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
  • § 9 AufenthV: Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
  • § 10 AufenthV: Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer
  • § 11 AufenthV: Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
  • § 11a AufenthV: Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer für Schülerreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
  • § 12 AufenthV: Grenzgängerkarte
  • § 13 AufenthV: Notreiseausweis
  • § 13a AufenthV: EU-Rückkehrausweis
  • § 14 AufenthV: Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen

Abschnitt 2: Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels

Unterabschnitt 1: Allgemeine Regelungen

  • § 15 AufenthV: Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
  • § 16 AufenthV: Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
  • § 17 AufenthV: Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts
  • § 17a AufenthV: Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Unterabschnitt 2: Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise

  • § 18 AufenthV: Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
  • § 19 AufenthV: Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe
  • § 20 AufenthV: Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
  • § 21 AufenthV [Grenzgängerkarten]
  • § 22 AufenthV: Befreiung für Schüler auf Sammellisten

Unterabschnitt 3: Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen

Unterabschnitt 4: Sonstige Befreiungen

  • § 27 AufenthV: Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten
  • § 28 AufenthV: Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
  • § 29 AufenthV: Befreiung in Rettungsfällen
  • § 30 AufenthV: Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung
  • § 30a AufenthV: Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883

Abschnitt 3: Visumverfahren

Abschnitt 3a: Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen

  • § 38a AufenthV: Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
  • § 38b AufenthV: Aufhebung der Anerkennung
  • § 38c AufenthV: Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden
  • § 38d AufenthV: Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung
  • § 38e AufenthV: Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • § 38f AufenthV: Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages

Abschnitt 4: Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet

  • § 39 AufenthV: Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
  • § 40 AufenthV: Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts
  • § 41 AufenthV: Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

Abschnitt 5: Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

  • § 42 AufenthV: Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes
  • § 43 AufenthV: Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung

Kapitel 3: Gebühren

Kapitel 4: Ordnungsrechtliche Vorschriften

Kapitel 5: Verfahrensvorschriften

Abschnitt 1: Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente

Abschnitt 2: Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz

Unterabschnitt 1: Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes

Unterabschnitt 2: Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen

Unterabschnitt 3: Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden

Unterabschnitt 4: Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes

  • § 76b AufenthV: Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  • § 76c AufenthV: Nationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik

Kapitel 6: Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 7: Übergangs- und Schlussvorschriften

  • § 79 AufenthV: Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
  • § 80 AufenthV: Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster
  • § 80a AufenthV: Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
  • § 81 AufenthV: Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
  • § 82 AufenthV: Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
  • § 82a AufenthV: Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
  • § 83 AufenthV: Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
  • § 84 AufenthV: Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen

aufenthaltsverordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel