====== § 34 AsylG: Abschiebungsandrohung ====== ===== - Abs. 1: Voraussetzungen der Abschiebungsandrohung ===== ==== - Nr. 4: Kindeswohl, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand ==== === - VG Minden, Beschluss vom 19.11.2025, 12 L 1178/25.A === **Entgegenstehendes Kindeswohlinteresse auch bei Aufenthaltsgestattung** >Der Abschiebungsandrohung steht die Berücksichtigung des Kindeswohl entgegen. Art. 5 a) der Richtlinie 2008/115/EG ist dahin auszulegen, dass das Kindeswohl sowohl bei Rückkehrentscheidung gegenüber dem Elternteil des Kindes als auch gegenüber dem Kind selbst berücksichtigt werden muss. > >Vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 2021 - C-112/20 -, juris, insb. Rn. 33. > >Ausweislich der überreichten Unterlagen des Prozessbevollmächtigten der Antragsteller ist deutlich, dass für das Kind [...] am 16. Oktober 2025 ein Asylerstantrag beim Bundesamt gestellt worden ist. Dieses Verfahren wird unter dem Aktenzeichen [...] geführt. Da sich ein Sohn der Antragsteller zu 1) und 2) noch im laufenden Asylverfahren befindet, verfügt er über eine Aufenthaltsgestattung für die Bundesrepublik Deutschland (§ 55 Abs. 1 Satz 1, § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 AsylG). Er verfügt zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über ein, zwar auf die Dauer des Statusfeststellungsverfahrens beschränktes und vorläufiges, aber dennoch vor jedweder Überstellung in einen möglichen Verfolgerstaat schützendes Aufenthaltsrecht. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG normiert nicht die Art des Bleiberechts des zu berücksichtigenden Familienmitglieds, insbesondere ist nicht geregelt, ob es sich um ein dauerhaftes oder gefestigtes Bleiberecht handeln muss. > >Vgl. VG München, Urteil vom 3. April 2023 - M 27 K 22.30441 -, juris Rn. 30; VG Minden, Beschluss vom 4. Mai 2023 - 2 L 847/22.A -, juris Rn. 180; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juli 2023 - 11 A 229/21 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 21. Juli 2023 - 1 V 1559/23 -, juris Rn. 22; VG Würzburg, Beschluss vom 25. Juli 2023 - W 8 S 23.30389 -, juris Rn. 32; VG Hannover, Beschluss vom 9. Oktober 2023 - 1 B 1628/23 -, juris Rn. 28; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3. April 2024 - 14a L 239/24.A -, juris Rn. 72, VG Gießen, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 L 1041/24.GI.A -, juris; VG Leipzig, Beschluss vom 17. April 2024 - 7 L 150/24.A -, juris; a.A. wohl VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember 2023 - A 4 K 5016/23 -, juris Rn. 8. {{:0:251119_vg_mi_80v_pos_kind_ag.pdf|Beschluss}} === - VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2025, 17 L 3613/25.A === >**3. Leitsatz: 3. Dem Erlass einer Abschiebungsandrohung steht das Innehaben einer zur Durchführung des Asylverfahrens vorgesehenen Aufenthaltsgestattung eines Familienangehörigen nach § 55 AsylG nicht aufgrund von § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AsylG entgegen.** ~~socialite~~