RICHTLINIE 2008/115/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 16. Dezember 2008
über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger
Drittstaatsangehöriger
Art. 5 Rückführungsrichtlinie Grundsatz der Nichtzurückweisung, Wohl des Kindes, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand