Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._16_asylbewerberleistungsgesetz

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


§ 16 AsylbLG: Sofortzuschlag

1. Wortlaut

1Minderjährige Leistungsberechtigte sowie Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil in einer Wohnung im Sinne von § 42a Absatz 2 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zusammenleben, haben Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. 2Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 erbracht.

Diskussion

Gib Deinen Kommentar ein. Wiki-Syntax ist zugelassen:
Bitte gib alle Buchstaben in das Eingabefeld ein um zu zeigen dass du ein Mensch bist. O A I O N
 
art._16_asylbewerberleistungsgesetz.1792877091.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel