art._21_rueckfuehrungsrichtlinie
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Art. 21 Rückführungsrichtlinie: Beziehung zum Übereinkommen von Schengen
1. Wortlaut
Diese Richtlinie ersetzt die Artikel 23 und 24 des Schengener Durchführungsübereinkommens
art._21_rueckfuehrungsrichtlinie.1787860247.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel

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