Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._27_ammvo

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

art._27_ammvo [2026/06/06 14:01] – angelegt marcelart._27_ammvo [2026/06/21 20:48] (aktuell) marcel
Zeile 3: Zeile 3:
 ===== - Wortlaut ===== ===== - Wortlaut =====
  
->Hat der Antragsteller einen Familienangehörigen, über dessen Antrag auf internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat noch keine Erstentscheidung in der Sache ergangen ist, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig, sofern die betreffenden Personen diesen Wunsch in diesem Sinne schriftlich kundgetan haben.+<blockquote> 
 +Hat der Antragsteller einen Familienangehörigen, über dessen Antrag auf internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat noch keine Erstentscheidung in der Sache ergangen ist, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig, sofern die betreffenden Personen diesen Wunsch in diesem Sinne schriftlich kundgetan haben. 
 +</blockquote>
  
 ~~socialite~~ ~~socialite~~
 +~~DISCUSSION~~
art._27_ammvo.1780747310.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel