Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
Dublin Reloaded - die AMMVO
1. Allgemeines
Die Grundprinzipien des Dublin-Verfahrens bleiben erhalten. Wer also mit dem Dublin-Verfahren vertraut war, wird sich an kein völlig neues System gewöhnen müssen.
2. Solidaritätsmechanismen
Flankiert wird das Dublin-System zukünftig durch sogenannte Solidaritätsmechanismen. Die Einführung dieser Mechanismen war insbesondere für die politische Auseinandersetzung von großer Bedeutung und wurde von der Kommission als großer Erfolg verkauft. Wie die praktische Umsetzung dieser Solidaritätsmechanismen aussehen wird, bleibt indes abzuwarten. Größere Auswirkungen auf den Alltag in der Beratungspraxis sind daher vorläufig nicht zu erwarten.
3. Das Verfahren
tbd
4. Kriterien
tbd
5. Selbsteintritt
Das Recht zum Selbstseintritt, bisher Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO, fürderhin Art. 35 Abs. 1 AMM-VO, bleibt erhalten. Das ist insofern erfreulich und bemerkenswert, als zwischenzeitlich auch darüber diskutiert worden ist, das Selbsteintrittsrecht einzuschränken. in dem Sinne, dass es nur noch zur Wahrung der Familieneinheit oder aus sonstwie definierten, vorgegebenen Gründen hätte ausgeübt werden dürfen.
6. Überstellungsfrist
tbd
7. Rechtsbehelf
tbd

Diskussion