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Queere Personen

1. Grundlegende Rechtsprechung des EuGH

Die folgenden Entscheidungen beziehen sich zwar auf die in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU (Qualikationsrichtlinie; im Zuge der GEAS-Reform ersetzt durch die Qualifikationsverordnung) normierten Verfolgungsgründe, dürften sich aber im Wesentlichen auf die neue Rechtslage, namentlich auf Art. 10 QVO, übertragen lassen:

1.1 EuGH, Urteil vom 07.11.2013, C-199/12 bis C-201/12

Freiheitsstrafe wegen homosexueller Handlungen ist Verfolgungshandlung, wenn sie tatsächlich droht, „Zurückhaltung“ darf nicht verlangt werden!

1.2 EuGH, Urteil vom 02.12.2014, C-148/13 bis C-150/13

keine „Tests“

1.3 EuGH, Urteil vom 25.01.2018, C-473/16

„Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen Orientierung unterzogen werden“

1.4 EuGH, Urteil vom 09.09.2021, C-18/20 XY ggf. Österreich

2. Sammlung des LSVD

Der LSVD hat auf seiner Website eine umfangreiche, nach Ländern sortierte Liste von Gerichtsentscheidungen, aber auch diversen weiteren Erkenntnismitteln.

3. Sonstige länderspezifische Hinweise

queere_personen.1780688726.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel