rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbehelfsbelehrung, § 58 VwGO
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2018, 1 A 2/18.A
Rn. 39:
1. Die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung ist bereits deshalb fehlerhaft, weil sie mit der Angabe des Verwaltungsgerichts Arnsberg als dem Gericht, bei dem die Klage zu erheben sei, ein örtlich nicht zuständiges Gericht benennt.
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