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Rechtsirrtümer

Eine naturgemäß unvollständige Auflistung populärer Irrtümer, die mir in meiner Beratungspraxis immer wieder begegnen. Wird von mir ab und zu mal erweitert, wenn ich gerade Lust dazu und Zeit dafür habe. Heißt, im Klartext:

Alle Aussagen, die in den nachfolgenden Überschriften getroffen werden, sind falsch! Die meisten sind allerdings nicht komplett falsch, sondern haben durchaus einen wahren Kern; das Problem besteht eher in einer unzuverlässigen Verallgemeinerung.

1. Wer arbeitet, bekommt Asyl!

Gewissermaßen der Klassiker der Rechtsirrtümer in der asylrechtlichen Beratung: Wer „gut integriert“ ist, bekommt Asyl. Denn Leute, die fleißig Deutsch lernen, arbeiten, keine Straftaten begangen, außerdem noch Fußball spielen können und im Kirchenchor mitsingen, brauchen „wir“ doch; wie könnte man ihren Asylantrag da ablehnen?

Leider basiert diese Argumentation auf einem grundsätzlich falschen Verständnis der Funktion eines Asylverfahrens.

Ein Asylverfahren ist kein Integrationswettbewerb!

2. Wer arbeitet, bekommt ein Bleiberecht!

3. Wer fünf Jahre in Deutschland ist, kann eingebürgert werden!

4. Wer fünf Jahre in Deutschland ist bekommt einen Chancen-Aufenthalt!

5. Der subsidiäre Schutz ist nur ein Jahr lang gültig

rechtsirrtuemer.1717748740.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/13 12:10 (Externe Bearbeitung)