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anlage_i_asylg


Anlage I zum AsylG

1. Wortlaut

Norwegen

Schweiz

2. "Sichere Drittstaaten"

Diese Länder gelten, zusätzlich zu den Mitgliedstaaten der EU, als „sichere Drittstaaten“ im Sinne des § 26a AsylG.

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anlage_i_asylg.txt · Zuletzt geändert: von marcel