art._15_qualifikationsrichtlinie
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
| Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung | |||
| art._15_qualifikationsrichtlinie [2026/07/19 16:15] – marcel | art._15_qualifikationsrichtlinie [2026/07/19 16:35] (aktuell) – [1. Wortlaut] marcel | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
| Als ernsthafter Schaden gilt | Als ernsthafter Schaden gilt | ||
| - | a) die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe oder | + | a) die Todesstrafe oder Hinrichtung oder((Berichtigung, |
| b) Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland oder | b) Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung eines Antragstellers im Herkunftsland oder | ||
art._15_qualifikationsrichtlinie.1784470536.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel
