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art._16_resettlementverordnung

Art. 16 Resettlementverordnung: Inkrafttreten

1. Wortlaut

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Artikel 9 Absatz 24 gilt ab dem 12. Juni 2026.

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art._16_resettlementverordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel