art._1_anerkennungsverordnung
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Art. 1 Anerkennungsverordnung: Gegenstand
1. Wortlaut
Diese Verordnung enthält Normen für
a) die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wird;
b) einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz;
c) den Inhalt des gewährten internationalen Schutzes.
art._1_anerkennungsverordnung.1779655675.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel

Diskussion