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art._1_asylverfahrensrichtlinie


Art. 1 Asylverfahrensrichtlinie: Zweck

1. Wortlaut

Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes gemäß der Richtlinie 2011/95/EU eingeführt.

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art._1_asylverfahrensrichtlinie.txt · Zuletzt geändert: von marcel