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art._1_rueckfuehrungsrichtlinie

Art. 1 Rückführungsrichtlinie: Gegenstand

1. Wortlaut

Diese Richtlinie enthält gemeinsame Normen und Verfahren, die in den Mitgliedstaaten bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger im Einklang mit den Grundrechten als allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschafts- und des Völkerrechts, einschließlich der Verpflichtung zum Schutz von Flüchtlingen und zur Achtung der Menschenrechte, anzuwenden sind.

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art._1_rueckfuehrungsrichtlinie.txt · Zuletzt geändert: von marcel