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art._20_krisenverordnung

Art. 20 Krisenverordnung: Inkrafttreten

1. Wortlaut

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Juli 2026.

art._20_krisenverordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel