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art._22_rueckfuehrungsrichtlinie

Art. 22 Rückführungsrichtlinie: Inkrafttreten

1. Wortlaut

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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art._22_rueckfuehrungsrichtlinie.txt · Zuletzt geändert: von marcel