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art._37_aufnahmerichtlinie

Art. 37 Aufnahmerichtlinie: Inkrafttreten

1. Wortlaut

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

art._37_aufnahmerichtlinie.txt · Zuletzt geändert: von marcel