Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147
Art. 3 Krisenverordnung: Durchführungsbeschluss der Kommission über das Vorliegen einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt
Art. 4 Krisenverordnung: Kommissionsvorschlag und Durchführungsbeschluss des Rates zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen und zur Festlegung von Solidaritätsmaßnahmen
Art. 10 Krisenverordnung: Registrierung von Anträgen auf internationalen Schutz in Krisensituationen oder Situationen höherer Gewalt
Art. 11 Krisenverordnung: In einer Krisensituation oder Situation höherer Gewalt auf das Asylverfahren an der Grenze anwendbare Maßnahmen
Art. 12 Krisenverordnung: Verlängerung der festgelegten Fristen für Aufnahmegesuche, Wiederaufnahmemitteilungen und Überstellungen in einer Krisensituation gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe a oder einer Situation höherer Gewalt
Art. 13 Krisenverordnung: Ausnahmen von der Pflicht zur Wiederaufnahme eines Antragstellers im Fall von außergewöhnlichen Massenankünften