Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._3_ukraine-aufenthalts-uebergangsverordnung

§ 3 UkraineAufenthÜV: Titeleinholung im Bundesgebiet

1. Wortlaut

1Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann von den in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Ausländern im Bundesgebiet eingeholt werden. 2Die Befreiung nach § 2 steht der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht entgegen.

Diskussion

Gib Deinen Kommentar ein. Wiki-Syntax ist zugelassen:
Bitte gib alle Buchstaben in das Eingabefeld ein um zu zeigen dass du ein Mensch bist. W L E​ Q X
 
art._3_ukraine-aufenthalts-uebergangsverordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel