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art._4_ukraine-aufenthalts-uebergangsverordnung

§ 4 UkraineAufenthÜV: Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1. Wortlaut

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 4. März 2028 außer Kraft.

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art._4_ukraine-aufenthalts-uebergangsverordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel