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beschaeftigungsverordnung

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Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

  • § 1 Anwendungsbereich der Verordnung

Teil 2: Qualifizierte Beschäftigungen

  • § 2 Vermittlungsabsprachen
  • § 2a Anerkennungspartnerschaft
  • § 3 Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
  • § 4 (weggefallen)
  • § 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
  • § 6 Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
  • § 7 (weggefallen)
  • § 8 Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • § 9 BeschV: Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3: Vorübergehende Beschäftigung

  • § 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
  • § 10a Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
  • § 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
  • § 12 Au-pair-Beschäftigungen
  • § 13 Hausangestellte von Entsandten
  • § 14 Sonstige Beschäftigungen
  • § 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
  • § 15a Saisonabhängige Beschäftigung
  • § 15b Schaustellergehilfen
  • § 15c Haushaltshilfen
  • § 15d Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung

Teil 4: Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • § 16 Geschäftsreisende
  • § 17 Betriebliche Weiterbildung
  • § 18 Journalistinnen und Journalisten
  • § 19 Werklieferungsverträge
  • § 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
  • § 21 Dienstleistungserbringung

Teil 5: Besondere Berufs- oder Personengruppen

  • § 22 Besondere Berufsgruppen
  • § 22a Beschäftigung von Pflegehilfskräften
  • § 23 Internationale Sportveranstaltungen
  • § 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
  • § 24a Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
  • § 24b Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
  • § 25 Kultur und Unterhaltung
  • § 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
  • § 27 Grenzgängerbeschäftigung
  • § 28 Deutsche Volkszugehörige

Teil 6: Sonstiges

  • § 29 Internationale Abkommen
  • § 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel

Teil 7: Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

  • § 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • § 32 BeschV: Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • § 33 BeschV (weggefallen)

Teil 8: Verfahrensregelungen

  • § 34 Beschränkung der Zustimmung
  • § 35 Reichweite der Zustimmung
  • § 36 Erteilung der Zustimmung
  • § 37 Härtefallregelung

Teil 9: Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland

beschaeftigungsverordnung.1793554668.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel