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beschaeftigungsverordnung

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Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Teil 2: Qualifizierte Beschäftigungen

  • § 2 BeschV: Vermittlungsabsprachen
  • § 2a BeschV: Anerkennungspartnerschaft
  • § 3 BeschV: Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
  • § 4 BeschV (weggefallen)
  • § 5 BeschV: Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
  • § 6 BeschV: Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
  • § 7 BeschV (weggefallen)
  • § 8 BeschV: Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • § 9 BeschV: Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt

Teil 3: Vorübergehende Beschäftigung

Teil 4: Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5: Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6: Sonstiges

Teil 7: Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

  • § 31 BeschV: Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • § 32 BeschV: Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
  • § 33 BeschV (weggefallen)

Teil 8: Verfahrensregelungen

Teil 9: Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland

beschaeftigungsverordnung.1793555070.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel