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verordnung_eu_2024_1358

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Verordnung (EU) 2024/1358 (Eurodac-Verordnung)

KAPITEL I: Allgemeine Bestimmungen

KAPITEL II: Personen, die internationalen Schutz beantragen

KAPITEL III: Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registrierte Personen und gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen

ABSCHNITT 1: Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens gemäß dem Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen registrierte Personen

ABSCHNITT 2: Gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen

  • Art. 43 Eurodac-Verordnung: Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten

verordnung_eu_2024_1358.1780219537.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel