Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


art._54_euaa-verordnung

Art. 54 EUAA-Verordnung: Ausführung des Haushaltsplans

1. Wortlaut

(1) Der Exekutivdirektor führt den Haushaltsplan der Agentur aus.

(2) Jedes Jahr übermittelt der Exekutivdirektor der Haushaltsbehörde alle Informationen, die für die Ergebnisse von Bewertungsverfahren von Belang sind.

Diskussion

Gib Deinen Kommentar ein. Wiki-Syntax ist zugelassen:
Bitte gib alle Buchstaben in das Eingabefeld ein um zu zeigen dass du ein Mensch bist. N I A D G
 
art._54_euaa-verordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel