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Verordnung (EU) 2024/1358 (Eurodac-Verordnung)

Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Volltext der Verordnung

KAPITEL I: Allgemeine Bestimmungen

KAPITEL II: Personen, die internationalen Schutz beantragen

KAPITEL III: Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registrierte Personen und gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen

ABSCHNITT 1: Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens gemäß dem Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen registrierte Personen

ABSCHNITT 2: Gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen

KAPITEL IV: Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die beim irregulären Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen werden

KAPITEL V: Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten

KAPITEL VI: Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft werden

KAPITEL VII: Informationen für die Übernahme

KAPITEL VIII: Personen, die vorübergehenden Schutz genießen

KAPITEL IX: Verfahren für den Abgleich der Daten von Personen, die internationalen Schutz beantragen, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die beim illegalen Überschreiten einer Grenze aufgegriffen werden oder die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registriert sind oder die gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommen wurden, von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden, sowie von Personen, die vorübergehenden Schutz genießen

KAPITEL X: Aufbewahrung der Daten, vorzeitige Löschung der Daten und Datenmarkierung

KAPITEL XI: Verfahren für den Abgleich und die Übermittlung von Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

KAPITEL XII: Datenverarbeitung, Datenschutz und Haftung

KAPITEL XIII: Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818

KAPITEL XIV Schlussbestimmungen