art._22_easo-verordnung
Art. 22 EASO-Verordnung: Strafrechtliche Verantwortlichkeit
1. Wortlaut
Während des Einsatzes eines Asyl-Unterstützungsteams werden Mitglieder des Asyl-Unterstützungsteams in Bezug auf Straftaten, die gegen sie oder von ihnen begangen werden, wie Beamte des Einsatzmitgliedstaats behandelt.
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