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art._22_easo-verordnung

Art. 22 EASO-Verordnung: Strafrechtliche Verantwortlichkeit

1. Wortlaut

Während des Einsatzes eines Asyl-Unterstützungsteams werden Mitglieder des Asyl-Unterstützungsteams in Bezug auf Straftaten, die gegen sie oder von ihnen begangen werden, wie Beamte des Einsatzmitgliedstaats behandelt.

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art._22_easo-verordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel