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art._24_easo-verordnung


Art. 24 EASO-Verordnung: Leitungs- und Verwaltungsstruktur des Unterstützungsbüros

1. Wortlaut

Die Leitungs- und Verwaltungsstruktur des Unterstützungsbüros besteht aus:

a) einem Verwaltungsrat,

b) einem Exekutivdirektor und dem Personal des Unterstützungsbüros.

Die Leitungs- und Verwaltungsstruktur des Unterstützungsbüros kann einen Exekutivausschuss umfassen, sofern ein solcher gemäß Artikel 29 Absatz 2 eingesetzt wird.

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art._24_easo-verordnung.txt · Zuletzt geändert: von marcel