art._24_easo-verordnung
Art. 24 EASO-Verordnung: Leitungs- und Verwaltungsstruktur des Unterstützungsbüros
1. Wortlaut
Die Leitungs- und Verwaltungsstruktur des Unterstützungsbüros besteht aus:
a) einem Verwaltungsrat,
b) einem Exekutivdirektor und dem Personal des Unterstützungsbüros.
Die Leitungs- und Verwaltungsstruktur des Unterstützungsbüros kann einen Exekutivausschuss umfassen, sofern ein solcher gemäß Artikel 29 Absatz 2 eingesetzt wird.
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