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verordnung_eu_2024_1358

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Verordnung (EU) 2024/1358 (Eurodac-Verordnung)

KAPITEL I: Allgemeine Bestimmungen

KAPITEL II: Personen, die internationalen Schutz beantragen

KAPITEL III: Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens registrierte Personen und gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen

ABSCHNITT 1: Zum Zweck der Durchführung eines Aufnahmeverfahrens gemäß dem Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen registrierte Personen

ABSCHNITT 2: Gemäß einer nationalen Neuansiedlungsregelung aufgenommene Personen

KAPITEL IV: Illegal aufhältige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose

KAPITEL V: Zum Zweck der Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG registrierte Personen

KAPITEL VI: Abgleich und Übermittlung biometrischer Daten

KAPITEL VII: Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke

KAPITEL VIII: Datenschutz

KAPITEL IX: Betriebsmanagement und Überwachung

KAPITEL X: Schlussbestimmungen

verordnung_eu_2024_1358.1780220564.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel