Inhaltsverzeichnis

Verordnung (EU) 2024/1347 (Anerkennungsverordnung / Qualifikationsverordnung / Statusverordnung)

Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

Volltext der Verordnung

KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

KAPITEL II: PRÜFUNG VON ANTRÄGEN AUF INTERNATIONALEN SCHUTZ

KAPITEL III: VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANERKENNUNG ALS FLÜCHTLING

KAPITEL IV: FLÜCHTLINGSEIGENSCHAFT

KAPITEL V: VORAUSSETZUNGEN FÜR SUBSIDIÄREN SCHUTZ

KAPITEL VI: STATUS SUBSIDIÄREN SCHUTZES

KAPITEL VII: INHALT DER MIT DEM INTERNATIONALEN SCHUTZ VERBUNDENEN RECHTE UND PFLICHTEN VON PERSONEN, DENEN DIESER SCHUTZ GEWÄHRT WURDE

ABSCHNITT I: Gemeinsame Bestimmungen

ABSCHNITT II: Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt

ABSCHNITT III: Rechte im Zusammenhang mit der Integration

KAPITEL VIII: VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT

KAPITEL IX: SCHLUSSBESTIMMUNGEN