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asylgesetz

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Asylgesetz (AsylG)

Stand: 12. Juni 2026

Abschnitt 1. Geltungsbereich

Abschnitt 2. Schutzgewährung

Abschnitt 3. Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 4. Asylverfahren

Unterabschnitt 1. Allgemeine Verfahrensvorschriften

Unterabschnitt 2. Einleitung des Asylverfahrens

  • § 18 AsylG: Aufgaben der Grenzbehörde
  • § 18a AsylG: Asylverfahren und Rückkehrverfahren an der Grenze
  • § 19 AsylG: Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei
  • § 20 AsylG: Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung
  • § 21 AsylG: Verwahrung und Weitergabe von Unterlagen
  • § 22 AsylG: Meldepflicht
  • § 22a AsylG: Übernahme eines Antragstellers oder einer Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurde

Unterabschnitt 3. Verfahren beim Bundesamt

Unterabschnitt 4. Aufenthaltsbeendigung

Abschnitt 5. Unterbringung und Verteilung

§ 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen; Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration § 45 Aufnahmequoten § 46 Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung § 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen § 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen § 49 Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung § 50 Landesinterne Verteilung § 51 Länderübergreifende Verteilung § 52 Quotenanrechnung § 53 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften § 54 Unterrichtung des Bundesamtes

Abschnitt 6. Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens

§ 55 Aufenthaltsgestattung § 56 Räumliche Beschränkung § 57 Verlassen des Aufenthaltsbereichs einer Aufnahmeeinrichtung § 58 Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs § 59 Durchsetzung der räumlichen Beschränkung § 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung § 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung § 60 Auflagen § 61 Erwerbstätigkeit § 62 Gesundheitsuntersuchung § 63 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung § 63a Ankunftsnachweis § 63b Ankunftsnachweis und Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren an der Grenze § 64 Ausweispflicht § 65 Herausgabe des Passes § 66 Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung § 67 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung § 68 Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration; Verordnungsermächtigung § 68a Beschränkung der Bewegungsfreiheit in sonstigen Aufnahmeeinrichtungen; Verordnungsermächtigung § 69 Asylverfahrenshaft; Verordnungsermächtigung § 70 Vollzug der Asylverfahrenshaft § 70a Inhaftnahme von Ausländern mit besonderen Bedürfnissen § 70b Haft im Rückkehrgrenzverfahren

Abschnitt 7. Folgeantrag

Abschnitt 8. Erlöschen, Entzug, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung

§ 72 Erlöschen § 73 (weggefallen) § 73a (weggefallen) § 73b Gründe und Verfahren für Entzug, Widerruf und Rücknahme § 73c Ausländische Anerkennung als Flüchtling

Abschnitt 9. Gerichtsverfahren

§ 74 Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter § 75 Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib § 76 Einzelrichter § 77 Entscheidung des Gerichts § 78 Rechtsmittel § 79 Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren § 80 Ausschluss der Beschwerde § 80a Ruhen des Verfahrens § 81 Nichtbetreiben des Verfahrens § 82 Akteneinsicht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes § 83 Besondere Spruchkörper § 83a Unterrichtung der Ausländerbehörde § 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert § 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

Abschnitt 10. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 84 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung § 84a Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung § 85 Sonstige Straftaten § 86 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 11. Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 87 Übergangsvorschriften § 87a Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen § 87b Übergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen § 87c Übergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen § 87d Übergangsvorschrift aus Anlass der am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen Änderung § 87e Übergangsvorschrift aus Anlass der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung § 88 Verordnungsermächtigungen § 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 89 Einschränkung von Grundrechten § 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung der Heilkunde

asylgesetz.1780122829.txt.gz · Zuletzt geändert: von marcel